![]() letzte Änderung: 25.11.2010 |
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Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)Seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wachsen die europäischen Staaten zusammen. Was anfänglich überwiegend auf einen gemeinsamen Binnenmarkt abzielte, nimmt seit Gründung der Europäischen Union (EU) und den Verträgen von Maastricht steigenden Einfluss auf die nationale Gesetzgebung. Nötig sind gesetzliche Regelungen auf europäischer Ebene, um in den Staaten der EU einen gemeinsamen Grundkonsens zu haben, der für alle Mitgliedsstaaten verbindlich ist. Die GAP regelt, wie der Name schon sagt, die Rahmenbedingungen der Landwirtschaft. Politischen Einfluss nimmt die EU über gesetzliche Regelungen und finanzielle Politikinstrumente. Musste nach dem zweiten Weltkrieg die landwirtschaftliche Produktion vorangetrieben werden, um die Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu versorgen, so entstand aufgrund der immer effektiver werdenden Agrarwirtschaft bald ein Überschuss an landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Die neuen Anforderungen an die EU-Agrarpolitik waren, die Produktion zu steuern (zum Beispiel über die Milchquotenregelung) und die finanzielle Unterstützung zur Gewährleistung niedriger Lebensmittelpreise zu optimieren. Die Entwicklung der EU und des Agrarsektors schreitet weiter voran. So ist es nur natürlich, dass sich auch die GAP auf neue Rahmenbedingungen einstellen muss. Deshalb wird sie ständig auf die Wirksamkeit ihrer Instrumente überprüft und entsprechend angepasst. Die Erweiterung der EU auf 27 Mitgliedstaaten und das sich ändernde Bewusstsein in der Bevölkerung werden auch in der GAP berücksichtigt. Das Landschaftsbild, natürliche Ressourcen und Artenvielfalt sollen bewahrt bleiben. Tierschutz, Verbraucherschutz und Naturschutz sind zentrale Anforderungen der Gesellschaft an die Landwirte. Gegenüber anderen Wirtschaftszweigen wird die Landwirtschaft einem umfassenderen Maß an Verantwortung gerecht. Obwohl Landwirte selbst Naturliebhaber und Verbraucher sind, erbringen sie diese zusätzlichen Leistungen nicht zum Selbstzweck. Auch verdienen sie damit kein Geld. Damit diese gesellschaftlich wertvollen Leistungen trotzdem erbracht werden, erhalten sie von der EU Geld dafür. Mit der Fortführung der GAP nach dem Jahr 2013 sollen weitere „Grüne Leistungen“ verpflichtend werden. In Deutschland hat man Landwirte über nationale Gesetze schon sehr früh darauf vorbereitet. Wichtig wird nun im neuen Reformschritt, dass in ganz Europa einheitliche Regelungen gelten, denn deren Einhaltung hat Auswirkungen auf den Wettbewerb. Beispielhaft sei das frühe Verbot der Käfighennenhaltung in Deutschland angeführt: Da in anderen EU-Ländern die billigere Käfighaltung noch erlaubt war, führten Lebensmittelhändler aus diesen Ländern die billigeren Eier ein. Der Absatz einheimischer Eier ging rapide zurück, so dass viele deutsche Eierproduzenten in Existenznot geraten sind. Der deutsche Tierschutz wurde zum Wettbewerbsnachteil, den es zukünftig zu vermeiden gilt, in dem derartige Regelungen für alle in der EU arbeitenden Landwirtschaftsbetriebe gelten. |
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