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Landesbauernverband Sachsen-Anhalt e.V.

ANTRAG AUF MITGLIEDSCHAFT/BEITRITT

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Auszug aus der aktuellen Satzung:

§ 3 - Mitgliedschaft
Der Landesbauernverband Sachsen-Anhalt e.V. hat ordentliche, assoziierte und fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder sind die Bauernverbände e.V. der Kreise und Regionen sowie deren ordentliche Mitglieder auf der Grundlage der Satzung des jeweiligen e.V. Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn der Beitritt erklärt und vom Vorstand bestätigt worden ist. Beides hat schriftlich zu erfolgen.

Als assoziierte Mitglieder können aufgenommen werden andere Organisationen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie nahestehender Wirtschaftsgruppen, sofern sie bereit sind, vom Präsidium allgemein festzulegende Bedingungen anzuerkennen.

Als fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen aufgenommen werden, die Förderer der Landwirtschaft sind oder ihr nahe stehen.

Zu Ehrenmitgliedern können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich um die Förderung des Landesbauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V. oder der Landwirtschaft besonders verdient gemacht haben. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes, durch Beschluss des Präsidiums.