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ANTRAG AUF MITGLIEDSCHAFT/BEITRITTBitte wählen Sie aus, Sie werden anschließend weitergeleitet! |
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Auszug aus der aktuellen Satzung: § 3 - Mitgliedschaft Als assoziierte Mitglieder können aufgenommen werden andere Organisationen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie nahestehender Wirtschaftsgruppen, sofern sie bereit sind, vom Präsidium allgemein festzulegende Bedingungen anzuerkennen. Als fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen aufgenommen werden, die Förderer der Landwirtschaft sind oder ihr nahe stehen. Zu Ehrenmitgliedern können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich um die Förderung des Landesbauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V. oder der Landwirtschaft besonders verdient gemacht haben. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes, durch Beschluss des Präsidiums. |