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Landesbauernverband Sachsen-Anhalt e.V.

LANDWIRTSCHAFTSINFORMATIONEN - Zuckermarktordnung


Ausgleichszahlungen für die Senkung der Zuckerrübenmindestpreise

Im Zuge der Reform der Zuckermarktordnung kommt es mit Beginn des Zuckerwirtschaftsjahres 2006/07 zu Senkungen der Zuckerrübenmindestpreise in vier Stufen:

2006/07: 32,9 €/t,
2007/08: 29,8 €/t,
2008/09: 26,7 €/t, ZWJ
2009/10 bis 2014/15: 26,3 €/t

Diese Preissenkungen sollen nach dem Beschluss der EU-Agrarminister vom 24. November 2005 durch direkte Ausgleichszahlungen kompensiert werden. Deutschland erhält als Ausgleich einen Prämienplafonds von 278 Mio. € in der Endstufe für von der Produktion entkoppelte Zahlungen, wobei dieser Ausgleich einem Betrag von 64,2 % der Preissenkung entspricht. Dieser Ausgleich für die Senkung der Zuckerrübenpreise muss in die in Deutschland geltende Betriebsprämienregelung integriert werden. Dafür ist das Betriebsprämiendurchführungsgesetz zu ändern. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereitet zur Zeit unter Beteiligung der Länder und der Verbände der Zuckerwirtschaft eine entsprechende Rechtsänderung vor.

Für die Berechnung der Zahlungsansprüche können die Mitgliedstaaten einen Zeitraum von einem oder mehreren Wirtschaftsjahren zwischen 2000/01 und 2006/07 festlegen. Zur Vermeidung unnötiger Härtefälle haben sich die Verbände der Rüben- und Zuckerwirtschaft für die Umsetzung in Deutschland darauf verständigt, einen möglichst aktuellen Referenzzeitraum zu wählen. Dies ist das Zuckerwirtschaftsjahr 2006/07.

Anspruchsberechtigt für die rübenspezifischen Ausgleichszahlungen sollen ausschließlich Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe sein, die über einen Rübenliefervertrag für das Zuckerwirtschaftsjahr 2006/07 (Kampagne 2006) verfügen. Wer nicht Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes mit einer InVeKoS- Identifikationsnummer ist, für den Zahlungsansprüche im Zuge des Antragsverfahrens (Umsetzung der GAP-Reform) zugeteilt werden und keinen eigenen Rübenlieferungsvertrag für 2006/07 abgeschlossen hat, kann weder für das Zuckerwirtschaftsjahr 2006/07 noch für alle folgenden Jahre Ausgleichszahlungen beantragen. Voraussetzung für den Bezug der Ausgleichszahlung ist ferner, dass der Betrieb über Fläche verfügt, mit der die Zahlungsansprüche jährlich aktiviert werden können.

Wer die vorstehend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt, erhält von seinem Zuckerunternehmen zusammen mit dem Rübenliefervertrag für die Kampagne 2006 eine Bescheinigung, die als Grundlage für die Berechnung des betrieblichen Ausgleichsanspruchs durch die zuständige Behörde herangezogen wird. Diese Bescheinigung enthält die betriebsspezifische Zuckermenge, für die ein Ausgleich gewährt werden kann. Die Berechnung dieser Zuckermenge erfolgt anhand der im Zuckerrübenlieferungsvertrag ausgewiesenen Lieferrechtsmenge (A+B) für den Anbau 2006 im Verhältnis zur gesamten Lieferrechtsmenge des jeweiligen Zuckerunternehmens. Ein Vortrag von C-Rüben aus der Kampagne 2005 hat keinen Einfluss auf diese Berechnung.

Im Interesse der Sicherstellung einer reibungslosen, sachgerechten Abwicklung weisen Rübenanbauerverbände und Zuckerunternehmen darauf hin, die betrieblichen und vertraglichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Ausgleichszahlungen sorgfältig zu prüfen. Bei eventuellen Unklarheiten stehen die Geschäftsstellen der Zuckerrübenanbauerverbände bzw. die Rübenbüros der Zuckerfabriken zur Verfügung. Im Falle von noch erforderlichen Lieferrechtsübertragungen für das Anbaujahr 2006 müssen entsprechende Anträge rechtzeitig bei den zuständigen Rübenbüros eingereicht werden.

Interessengemeinschaft Zuckerrübenanbau Mitte - WTO-Panel: Den Klägern auf die Finger schauen

Die Interessengemeinschaft Zuckerrübenanbau Mitte ist ein Zusammenschluss der ostdeutschen Diamant- Anbauer-Verbände, des Rübenanbauerverbandes im Lippe-Weser-Raum sowie des Rheinischen Rübenanbauer-Verbandes und vertritt eine Rübenanbaufläche von ca. 130.000 Hektar.

Wolfgang Beer, Geschäftsführer der Agrargenossenschaft Gerbstedt e.G. und Vorsitzender des Ausschusses Pflanzenproduktion im Landesbauernverband Sachsen-Anhalt e.V., ist Vorsitzender der Interessengemeinschaft Zuckerrübenanbau Mitte (IG Mitte). Er bewertet das Ergebnis im WTO-Schiedsgerichtsverfahren gegen die C-Zuckerexporte und AKP-Reexporte der EU als ungerecht. Keines der Klägerländer würde den von ihnen selbst vorgetragenen Forderungen an eine subventionsfreie Zuckererzeugung für den Weltmarkt gerecht werden. Insbesondere Brasilien habe zudem durch eine rigorose Expansionspolitik beim Zuckerrohranbau und eine Verfünffachung seiner Exporte seit 1992 das stete Anwachsen der Weltzuckerreserven zu verantworten und nicht Europa. Der WTO-Schiedsspruch bestrafe daher die Falschen.

Wolfgang Beer weist darauf hin, dass der Anbau innerhalb der IG Mitte um ca. 25.000 Hektar heruntergefahren werden müsse, um den neuen WTO-Vorgaben gerecht zu werden. Dies sei nicht nur aus ökonomischer, sondern auch aus pflanzenbaulicher Sicht sehr schmerzhaft. Die Zuckerrübe ist in getreideintensiven Fruchtfolgen eine Gesundungsfrucht mit hohem Einfluss auf die Qualität und Gesundheit des nachfolgenden Winterweizens. Die IG Mitte erwartet von der EU-Kommission, nun alles dafür zu tun, um weiteren Schaden von den europäischen Zuckerrübenanbauern abzuwenden. Dazu gehöre eine harte Verhandlungsposition bei den kommenden WTO-Verhandlungen in Fragen der Zollsenkung und dem Zeitraum für den Anbau der gestützten Exporte, sowie die Formulierung eines Legislativvorschlages zur Reform der Zuckermarktordnung, der auch zukünftig einen wirtschaftlich sinnvollen Zuckerrübenanbau ermöglicht.

Massive Einschnitte beim Rübenpreis - DBV lehnt EU-Kommissionsvorschläge entschieden ab

Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt die am 18.05.2005 bekannt gewordenen Pläne der EU-Kommission zur Reform der EU-Zuckermarktordnung strikt ab. Nach inoffiziellen Informationen plant die EU-Kommission bei Zucker eine Preissenkung um 39 Prozent und der Zuckerrüben-Mindestpreise um 42,6 Prozent. Diese Preissenkungen sollen begleitet werden von einem vierjährigen Restrukturierungsprogramm mit Teilkompensationen für die davon betroffenen Zuckerfabriken und Rübenbauern in Europa.

DBV-Präsident Gerd Sonnleitner wies die geplanten Einschnitte ganz entschieden zurück. Hier sollen zigtausende von Arbeitsplätzen innerhalb wie außerhalb der Landwirtschaft einer verfehlten Globalisierung geopfert werden, kritisierte Sonnleitner in einer ersten Reaktion. Auch wenn man die Fortschreibung der EU-Zuckermarktordnung bis in das Wirtschaftsjahr 2014 / 15 positiv wertet und dem freiwilligen Restrukturierungsprogramm zustimmen könne, bleibe für die betroffenen Rübenbauern - auch unter Einrechnung des vorgesehenen Teilausgleichs - ein ganz extremer Einkommenseinbruch.

Der DBV-Präsident forderte Ministerrat und EU-Parlament auf, jetzt Flagge zu zeigen und die EU-Zuckerproduktion nicht wenigen Großunternehmen in Brasilien zu opfern. Wichtig sei es, den Rübenbauern und der Zuckerwirtschaft eine tatsächliche Perspektive im Markt zu erhalten - und nicht nur eine vage Option auf das Prinzip Hoffnung.


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