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Landesbauernverband Sachsen-Anhalt e.V.

LANDWIRTSCHAFTSINFORMATIONEN - Wasserrahmenrichtlinie


Weitere Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Am 28. September 2007 informierte der zuständige Abteilungsleiter im MLU, Herr Dr. Milch, die land- und forstwirtschaftlichen Spitzenverbände in Sachsen-Anhalt über die weitere Umsetzung der WRRL. Für den Landesbauernverband nahmen Vizepräsident Dr. Nehring und Herr Grund teil.

Zunächst wurde die durchgeführte Überprüfung der Klassifizierung von Gewässern ausgewertet. Im Ergebnis unserer Fragenbogenaktion, den Mitteilungen der Unterhaltungsverbände und der Unterhaltungspflichtigen für die Gewässer I. Ordnung kam es zu wesentlichen Veränderungen, die uns entgegen kommen. Von ehemals 136 natürlichen Gewässern blieben 106. Aus bisher 165 erheblich veränderten Gewässern wurden 197 und künstliche Gewässer wurden von 32 auf 45 hochgestuft. Damit bleibt in Sachsen-Anhalt ein Anteil von ca. 30 % an natürlichen Gewässern. Im Vergleich zu Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist dies immer noch sehr viel, dort liegt der Anteil natürlicher Gewässer in etwa um die Hälfte niedriger. Wir haben dazu grundsätzlich weiteren Gesprächsbedarf angemeldet, um den Prozess nachvollziehbar weiter zu begleiten. Wir fordern noch mehr Transparenz.

Die zum Auftakt der Fragenbogenaktion in Aussicht gestellte Diskussion über nicht entsprochene Einschätzungen der Landwirtschaft bei der Klassifizierung wurde dahingehend abgewandelt, dass die Verwaltung mit den gegenwärtigen Ergebnissen weiterarbeitet, also gegenwärtig die Landkreise die Informationen über die Gewässerklassifizierung (natürliche, erheblich veränderte und künstliche Gewässer) erhalten haben und nun im Rahmen der Beteiligung der örtlichen Ebene die verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen (bis zu mehr als 50) innerhalb eines Zeitraumes von wenigen Wochen anhören werden. Der Landesbauernverband fordert eine Verlängerung von der Ministerin bis zum 30. Juni 2008. An dieser Stelle sollten wir die nicht übernommenen Veränderungen aufzeigen und noch einmal einfordern. Den Landkreisen werden zwei Karten zur Verfügung gestellt, in denen die Gewässer klassifiziert eingetragen sind, und zwar einmal mit den Code-Nummern und einmal namentlich. Im Gespräch mit Dr. Milch wurde nach der Forderung des Landesbauernverbandes die Zusage erreicht, dass, sofern regional Gesprächsbedarf über nicht aufgegriffene Änderungen bei der Klassifizierung der Gewässer entsteht, dieser mit dem LHW abgearbeitet wird. Entsprechender Gesprächsbedarf wird über den Landesbauernverband gesammelt.

Die Beteiligung der örtlichen Ebene über die Landkreise wird zu folgenden Inhalten geschehen:

- Klassifizierung der Oberflächenwasserkörper,
- Zustandsbestimmung,
- Defizitanalysen,
- Umweltzielbestimmung,
- Bildung von Maßnahmenkombinationen einschließlich sozio-ökonomischer Bewertung und
- Maßnahmenauswahl.

Unsere landwirtschaftliche berufsständische Interessenvertretung steht damit vor einer anspruchsvollen Aufgabe. Vorrangig sollten wir uns der Klassifizierung der Gewässer widmen. Darauf aufbauend ist die Festsetzung der Umweltziele von entscheidender Bedeutung, weil sich daraus die vorhandenen Defizite ableiten, die wiederum mit zu ergreifenden Maßnahmen zu kompensieren sind. Keiner dieser wichtigen Arbeitsschritte darf vernachlässigt werden. Seitens des LBV werden wir uns bemühen, die Kreisverbände fachlich zu unterstützen. Unsere Verbandsmitglieder werden gebeten, sich aktiv an diesem durchaus schwierigen Prozess einzubringen, weil die Gefahr besteht, dass Produktionsbeschränkungen ausgesprochen, Vernässungen an Gewässern eintreten und Kosten der Gewässerunterhaltung steigen könnten.

Die nächste Ausschusssitzung unseres Verbandes zu diesem Thema wird am 17. Oktober 2007 stattfinden, wo wir noch einmal mit dem Landesverwaltungsamt unsere Mitwirkung auf örtlicher Ebene diskutieren.

Anlagen:
PowerPoint Vortrag zur Wasserrahmenrichtlinie im Juni 2006 (481 kB) rechte Maustaste - speichern unter ...
Wasserrahmenrichtlinie - Anforderungen an die Landwirtschaft (1 MB) rechte Maustaste - speichern unter...
Fragebogen zur Klassifizierung von Wasserkörpern (12 kB) rechte Maustaste - speichern unter...
Thesen des LBV zur WRRL (16 kB) rechte Maustaste - speichern unter...

Name

Adresse

Telefon

Fax

Funk/ e-Mail

Vorsitz:
Dr. Wolfgang Nehring

Nehring-Isermeyer GbR
OT Beckendorf
Eggenstedter Str. 7

039404/6610

-66125

Verantw. Mitarbeiter:
Edgar Grund

LBV Sachsen-Anhalt
M.-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg

0391/ 7396921

7396933

Dr. Susanne Brandt

LBV Sachsen-Anhalt
M.-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg

0391/ 7396916

7396933

Edmund Herrmann

BV Jerichower Land
Gorkistr. 5
39288 Burg

03921/ 990284

- 990283

Hans-Joachim Wuttig

AgriCo Lindauer Naturpodukte AG
Deetzer Str. 57
39264 Lindau

039246/ 9430

- 94319

 

Jörg Claus

Meine & Claus GbR
Lange Göhren 15
39171 Osterweddingen

039205/ 9121

- 9123

Wolfgang Beer

Gerbstedter Agrargenossenschaft e.G.
Ihlewitzer Str. 2
06347 Gerbstedt

034783/ 2490
034783/ 29523

- 24921

Herr Weber

Agrarprodukte Schafstädt e.G.
Nordpromenade 15
06255 Schafstädt

034636/ 60258

- 60263

 

Herr Schröder

LWB Schröder
Schotteyere Str. 13

034635/ 20977

- 20977

 

Andreas Bonstedt

Klostergut AH GmbH & Co. Landbau KG
Waldstr. 20
39340 Haldensleben

 

 

 

Frank Schliephacke

Agrar Handels GmbH & Co Produktions KG
Dorfstr. 13
39359 Grauingen

 

 

 

Bernd Sitz

Kastanienallee
Burgscheidungen

 

 

 

Eberhard Sohn

Hof Badeleben GmbH & Co. KG
Im Winkel 15
39393 Barneberg

 

 

 

Hartmut Bethge

Groß Schwechten Landprodukte
Neuendorf am Speck

 

 

 

Heiko Bode

Im Winkel 2
38836 Badersleben

 

 

 

Thekla Schicht

BV Wittenberg e.V.
Alte Wittenberger Str. 8
06914 Jesse

03537/ 212419

- 203432

Almuth Becker

BV Schönebeck e.V.
Brumbye Weg 34 - 40
39240 Calbe

039291/ 46048

- 49647

Jürgen Fuchs

LBV Sachsen-Anhalt
M.-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg

 

 

Wolfgang Köhler

BV "Börde" e.V.
An der alten Tonkuhle 1
39164 Wanzleben

039209/ 3013

- 3013

Herr Liebau

Ministerium f. Landwirtschaft und Umwelt
Olvenstedter Str. 4
39108 Magdeburg

0391/ 5671563

 

Prof. Olaf Christen
Prof. Wulf Diepenbrock

 

 

 

 

Dipl. Ing. agr. Bernhard Wagner

Institut f. nachh. Landwirtschaft e.V. Halle
Am Krähenberg 22
06118 Halle/Saale

0345/ 5522603

 

Dr. Falko Holz
Dr. Matthias Schrödter

LLFG Bernburg
Strenzfeler Allee 22
06404 Bernburg

 

 

 

Herr Hartmann

Unterhaltungsverband Milde-Biese
Bahnhofstr. 18
39638 Engersen

039085/ 6110

- 90766

 

Herr Raddack

Unterhaltungsverband Helme
Alter Stadtweg 206
31959 Riethnordhausen

 

 

 

Herr Koch

Unterhaltungsverband Stremme-Fiener Bruch
Heinigtenweg 14
39307 Genthin

03933/ 802886

- 805500

 

Herr Hörold

Unterhaltungsverband Seege-Aland Untere Unstrut
Winckelmannplatz 2b
39615 Seehausen

039386/ 53292

- 75241

 

Herr Klante

Unterhaltungsverband Uchte
Johannisstr. 3
39576 Stendal

03931/ 712869

- 493817

 

Herr Köcher

Unterhaltungsverband Mittlere Saale-Weiße Elster
Bahnhofstr. 32
06242 Braunsbedra

 

 

 

 

Erläuterung zum Fragebogen zur Klassifizierung von Wasserkörpern

Das MLU klassifizierte 2004 alle Gewässer als natürliche, erheblich veränderte oder künstliche. Für einzelne Gewässer ist nicht auszuschließen, dass Kenntnisse über das Gewässer nicht vollständig vorlagen. Landwirtschaftsbezogen beziehen wir das auf die Veränderungen eines Gewässers zur Wasser-Boden-Regulierung. Unvollständige oder falsche Datengrundlagen können zu einer falschen Klassifizierung geführt haben. Gegenwärtig überprüft das MLU die Klassifizierung. Diese soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden, um danach eine endgültige Grundlage für die Formulierung von Umweltzielen zu haben.
Für die Landwirtschaft sollte primär ein Interesse daran bestehen, Gewässer als erheblich veränderte oder künstliche klassifiziert zu erhalten. Beide Klassifizierungen gewährleisten, dass in der Vergangenheit vorgenommene Veränderungen an den Gewässern so lange erhalten bleiben können, wie dies für die damit verbundenen Funktionen des Gewässers erforderlich ist. Die Bewahrung der Boden-Wasser-Regulierung, in ihren beiden Elementen, der Entwässerung zu den agrotechnisch erforderlichen Terminen und Bewässerung nach Bedarf, bietet landbauliche Vorteile und ist in manchen Regionen unverzichtbar. In Niederungsgebieten ist ein sehr hoher Anteil von erheblich veränderten oder künstlichen Gewässern zu erwarten. Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfasst nur Gewässer, die einen Einzugsbereich von mindestens 10 km² aufweisen. Eine Vielzahl von meliorativen Gräben, an denen auch häufig Drainungen angeschlossen sind, erfüllen das Kriterium nicht. Diese Gewässer sind nicht WRRL-relevant. Sie münden aber in WRRL-relevante Gewässer ein. Diese wiederum, obwohl sie nicht unmittelbar entwässern, müssen so ausgebaut bleiben, dass auf Grund der Gefällesituation ein schadloser Abfluss des Wassers aus Draingräben gewährleistet bleibt. Insofern ist eine Entwicklung der WRRL-Gewässer als natürliche Gewässer nicht immer akzeptabel, weil häufig Verlandungen der Gewässersohle, Mäandrierungen mit Uferabträgen und Anlandungen entstehen. Derartige Veränderungen an Gewässern wären für die Boden-Wasser-Regulierung der hinterliegenden Gewässer und direkt einmündender Drainagen nicht immer zu tolerieren.

Im Fragebogen muss die Bezeichnung des Wasserkörpers, dessen Abschnittsbildung und die Kodierung in jedem Fall aus dem interaktiven Bericht (C-Bericht) übernommen werden, damit die später sich mit dem Fragebogen befassenden Behörden die von uns und den Unterhaltungsverbänden zusammengetragenen Daten verwerten können. Fragen, die nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beantwortet werden können, dürfen unbeantwortet bleiben. Ein vollständiges Ausfüllen ist nicht unbedingt erforderlich, allerdings wünschenswert.

Jeder Landwirt wird gebeten, seine spezifischen Kenntnisse über ein WRRL-Gewässer oder dessen Zuflüsse einzubringen und sich an der Zusammenstellung landwirtschaftsbezogener Veränderungen am Gewässer zu beteiligen. Die Geschäftsstellen der Kreisbauernverbände verfügen über eine Ausfertigung des interaktiven Berichtes. Dort können die Daten zu den Gewässern erfragt werden. Die Informationen sollten bei den Kreisbauernverbänden zusammengetragen werden. Er wird mit dem zuständigen Unterhaltungsverband zusammenarbeiten und die Sachlage wasserbaulich ergänzen. Die Unterhaltungsverbände werden die zusammengefassten Fragebögen an die Fachbehörden weiterleiten. Für die Beantwortung der Frage eines Gewässeraufbaus ist keine zeitliche Beschränkung zu unterstellen. Abgrenzungskriterium ist lediglich, ob sich das Gewässer in einem noch natürlichen Gewässerbett befindet oder ob es in der Vergangenheit verändert wurde. Diese Veränderungen können durchaus mehrere Jahrzehnte zurückliegen. Wichtig ist nur, dass die einst vorgenommenen Veränderungen heute noch wirksam sind.

Zum Fragebogen


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