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LANDWIRTSCHAFTSINFORMATIONEN - Klassische Geflügelpestdetaillierte Informationen auch unter www.DNZ.de |
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In der Anlage finden Sie eine Zusammenstellung der Verpflichtungen und einige Empfehlungen, die die Geflügelhalter zum Schutz vor der Vogelgrippe einhalten müssen bzw. sollten (Stand 01.03.2006). Im Einzelnen werden die Geflügelpest-Verordnung, die Geflügelpestschutz-Verordnung, die Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest sowie die Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung berücksichtigt. Wir möchten die Geflügelhalter dringend bitten, diese Informationen zu beachten und umzusetzen. Der Maßnahmenkatalog ist auch auf der Internetseite des DBV einsehbar. Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Schutzverordnung in KraftBundesminister Trittin hat am 28.10.05 eine Änderungsverordnung zur Geflügelpestschutzverordnung unterzeichnet. Sie wurde am 29.10.05 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist seit 30. Oktober 2005 in Kraft getreten. Damit gelten ab dem 30. Oktober folgende Ergänzungen zur Geflügelpest-Schutzverordnung:
Klassische Geflügelpest - Nationales Aufstallungsgebot beschlossenAufgrund eines bestätigten Geflügelpestfalles im europäischen Teil Russlands - ca. 160 km südlich von Moskau – wird mit der als Anlage beigefügten Änderung der bestehenden Eil-Verordnung für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) in Freiland- oder Auslaufhaltung eine grundsätzliche Aufstallpflicht eingeführt. Ausnahmen sind unter Auflagen möglich, so das BMVEL. Das Aufstallungsgebot gilt ab Samstag dieser Woche und gilt vorläufig bis zum 15. Dezember d.J. Die Details entnehmen sie bitte den/der Anlage. (s.o.) Dieser Eilverordnung ging eine höhere Risikoeinschätzung von bisher niedrig bis mittel hin zu mittel bis hoch durch das Friedrich-Löffler-Institut nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Naturschutz voraus, dass Vogelzüge aus der betroffen Region nach Westeuropa nicht ausschloss. DBV und Geflügelwirtschaft tragen diese Aufstallungsverpflichtung mit, die zudem der Beschlussfassung der DBV-Fachausschussitzung Eier und Geflügel entspricht. Hingewiesen sei auch auf beiliegende DBV-Pressemeldung. Die Zeit der Aufstallungsverpflichtung bis Samstag sollte nicht problematisiert werden, sondern ist vielmehr für eine fach- und sachgerechte Umsetzung erforderlich. Bei Fragen in der konkreten Umsetzung der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Untersuchungen auf die klassische Geflügelpest vom 19.10.2005" wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Veterinäramt (Amtstierarzt) Geflügelpest ist anzeigenpflichtig, d.h. auch der Verdacht muss dem Amtstierarzt mitgeteilt werden. In fachlichen Fragestellungen zur Klinik der Geflügelpest wenden Sie sich bitte an den Sachverständigen für die Tierart Geflügel bei der Task-Force Tierseuchenbekämpfung (LAV LSA, FB 4) Herrn TA. Noack oder in Vertretung an Frau FTÄ Martin. Ulrich.Noack@sdl.lav.ms.lsa-net.de Tel.: 03931 / 631
467 Nutzgeflügelbestände (Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Laufvögel, Fasane, Wachteln, Perlhühner und Rebhühner, auch in kleineren Tierhaltungen) sind bei der zuständigen Behörde anzuzeigen sowie bei der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt (Frau Richter, Tel.: 0391 – 7325011). |