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Landesbauernverband Sachsen-Anhalt e.V.

LANDWIRTSCHAFTSINFORMATIONEN - Direktvermarktung


Das aktuelle EU- Lebensmittelhygienerecht

Was muss der Direktvermarkter wissen und umsetzen
(LBV/Hs.)
Auf der 7. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 26. Februar 2007 in der LLFG in Bernburg stand das aktuelle EU-Lebensmittelhygienerecht im Mittelpunkt der Beratung. In seiner Begrüßungsrede forderte der Vizepräsident des Landesbauernverbandes, Torsten Wagner, die Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass kein Unternehmen wegen neuer Richtlinien und Verordnungen aufgeben muss. Er verwies auf die Notwendigkeit, dass sich die zuständigen Behörden in die entsprechenden Problemlösungen mit einbringen müssen.
Grüße von Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke an die Teilnehmer der Veranstaltung überbrachte Heinz-Jürgen Lamott, der im MLU auch für den Bereich Direktvermarktung zuständig ist.

Mit großer Aufmerksamkeit verfolgten die über 90 Teilnehmer der Veranstaltung die Ausführungen von Dr. Lutz Kattein aus dem Ministerium für Gesundheit und Soziales. In der vorgesehenen Redezeit von 60 Minuten ist es ihm gelungen, die anwesenden Direktvermarkter für die Umsetzung der relevanten EU-Verordnungen zu sensibilisieren und gleichzeitig eine Vielzahl von Fragen zu beantworten. Neben der Darstellung der Ziele der neuen Lebensmittelgesetzgebung und der Erläuterung von Begriffen aus den entsprechenden EU-Verordnungen, befasste er sich intensiv und praxisbezogen mit der Problematik der Registrierung und Zulassung von Lebensmittelunternehmen. Eine nationale Durchführungsverordnung, zur Umsetzung des EU-Rechtes, wurde noch nicht in Kraft gesetzt, obwohl das EU-Hygienepaket seit dem 1.1.2006 geltendes Recht ist. So konnte Dr. Kattein auch auf einige Fragen noch keine konkreten Antworten geben. Sein dringender Appell an die Direktvermarkter war, sich zur Problematik der Zulassung als Lebensmittelunternehmen nach aktueller Rechtslage mit der zuständigen Veterinärbehörde des jeweiligen Landkreises in Verbindung zu setzen.

„Leitlinien und Checklisten für direktvermarktende Betriebe zur eigenbetrieblichen Planung und Dokumentation von Maßnahmen für die Umsetzung der EU-Hygieneverordnung“ wurden allen Teilnehmern als erstes Arbeitsmaterial übergeben und ihre Handhabung von Sven Cornelius, Agro-Öko-Consult Berlin erläutert.

Sehr praxisbezogen waren die Beiträge von Dr. H.-J. Schaefer, LLGF Ditfurt und Dorothee Wallstab Hof Sülldorf. Dr. Schaefer hatte eine Kollektion frischer Küchenkräuter mitgebracht und gab Hinweise zur Anzucht und zur Vermarktung. Dorothee Wallstab stellte die Entwicklung ihres im Jahr 2000 gegründeten Unternehmens vor und hatte als Kostprobe aus ihrer Produktionspalette für alle Teilnehmer einen kleinen Mittagsimbiss vorbereitet.
Nach der Mittagspause, die für angeregte Diskussionen und Nachfragen genutzt wurde, gab es noch Informationen zur Produkthaftpflichtversicherung von der R+V Hannover, zur Bundesinitiative „Bauernhof als Klassenzimmer“ und es gab Hinweise zu vorgesehenen Marketingmaßnahmen der AMG.
Die Zahl der anwesenden Teilnehmer und die große Aufmerksamkeit lassen die Schlussfolgerung zu, dass von den Veranstaltern, dem Landesbauernverband, der Agrarmarketinggesellschaft und der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau die richtigen Themen ausgewählt wurden, die zum Komplex Hygienepaket weiter fortgeführt und vertieft werden müssen.

Folgende Präsentationen aus der Veranstaltung stehen zum Download bereit:
T. Wagner
– Eröffnung und Begrüßung Download pdf-Dokument
Dr. L. Kattein - Das aktuelle EU-Lebensmittelhygienerecht Download PowerPoint-Dokument
W. Ganz – Produkthaftpflichtversicherungen für landwirtschaftliche Erzeuger/Direktvermarkter Download pdf-Dokument
Dr. T. Lange – Aktivitäten der Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH in 2007 Download pdf-Dokument

eingesehen bzw. herunter geladen werden.
S. Cornelius - Leitlinien und Checklisten für direktvermarktende Betriebe – sind bei der Agrarmarketinggesellschaft mbH Sachsen-Anhalt erhältlich.


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