Das
aktuelle EU- Lebensmittelhygienerecht
Was muss der Direktvermarkter wissen und umsetzen
(LBV/Hs.) Auf der 7. Weiterbildungsveranstaltung für
Direktvermarkter am 26. Februar 2007 in der LLFG in Bernburg stand das
aktuelle EU-Lebensmittelhygienerecht im Mittelpunkt der Beratung. In seiner
Begrüßungsrede forderte der Vizepräsident des Landesbauernverbandes,
Torsten Wagner, die Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass
kein Unternehmen wegen neuer Richtlinien und Verordnungen aufgeben muss.
Er verwies auf die Notwendigkeit, dass sich die zuständigen Behörden
in die entsprechenden Problemlösungen mit einbringen müssen.
Grüße von Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke an die Teilnehmer
der Veranstaltung überbrachte Heinz-Jürgen Lamott, der im MLU
auch für den Bereich Direktvermarktung zuständig ist.
Mit großer Aufmerksamkeit verfolgten die über 90 Teilnehmer
der Veranstaltung die Ausführungen von Dr. Lutz Kattein aus dem Ministerium
für Gesundheit und Soziales. In der vorgesehenen Redezeit von 60
Minuten ist es ihm gelungen, die anwesenden Direktvermarkter für
die Umsetzung der relevanten EU-Verordnungen zu sensibilisieren und gleichzeitig
eine Vielzahl von Fragen zu beantworten. Neben der Darstellung der Ziele
der neuen Lebensmittelgesetzgebung und der Erläuterung von Begriffen
aus den entsprechenden EU-Verordnungen, befasste er sich intensiv und
praxisbezogen mit der Problematik der Registrierung und Zulassung von
Lebensmittelunternehmen. Eine nationale Durchführungsverordnung,
zur Umsetzung des EU-Rechtes, wurde noch nicht in Kraft gesetzt, obwohl
das EU-Hygienepaket seit dem 1.1.2006 geltendes Recht ist. So konnte Dr.
Kattein auch auf einige Fragen noch keine konkreten Antworten geben. Sein
dringender Appell an die Direktvermarkter war, sich zur Problematik der
Zulassung als Lebensmittelunternehmen nach aktueller Rechtslage mit der
zuständigen Veterinärbehörde des jeweiligen Landkreises
in Verbindung zu setzen.
„Leitlinien und Checklisten für direktvermarktende Betriebe
zur eigenbetrieblichen Planung und Dokumentation von Maßnahmen für
die Umsetzung der EU-Hygieneverordnung“ wurden allen Teilnehmern
als erstes Arbeitsmaterial übergeben und ihre Handhabung von Sven
Cornelius, Agro-Öko-Consult Berlin erläutert.
Sehr praxisbezogen waren die Beiträge von Dr. H.-J. Schaefer, LLGF
Ditfurt und Dorothee Wallstab Hof Sülldorf. Dr. Schaefer hatte eine
Kollektion frischer Küchenkräuter mitgebracht und gab Hinweise
zur Anzucht und zur Vermarktung. Dorothee Wallstab stellte die Entwicklung
ihres im Jahr 2000 gegründeten Unternehmens vor und hatte als Kostprobe
aus ihrer Produktionspalette für alle Teilnehmer einen kleinen Mittagsimbiss
vorbereitet.
Nach der Mittagspause, die für angeregte Diskussionen und Nachfragen
genutzt wurde, gab es noch Informationen zur Produkthaftpflichtversicherung
von der R+V Hannover, zur Bundesinitiative „Bauernhof als Klassenzimmer“
und es gab Hinweise zu vorgesehenen Marketingmaßnahmen der AMG.
Die Zahl der anwesenden Teilnehmer und die große Aufmerksamkeit
lassen die Schlussfolgerung zu, dass von den Veranstaltern, dem Landesbauernverband,
der Agrarmarketinggesellschaft und der Landesanstalt für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau die richtigen Themen ausgewählt wurden, die
zum Komplex Hygienepaket weiter fortgeführt und vertieft werden müssen.
Folgende Präsentationen aus der Veranstaltung stehen zum
Download bereit:
T. Wagner – Eröffnung und Begrüßung
Dr. L. Kattein - Das aktuelle EU-Lebensmittelhygienerecht

W. Ganz – Produkthaftpflichtversicherungen
für landwirtschaftliche Erzeuger/Direktvermarkter 
Dr. T. Lange – Aktivitäten der Agrarmarketinggesellschaft
Sachsen-Anhalt mbH in 2007 
eingesehen bzw. herunter geladen werden.
S. Cornelius - Leitlinien und Checklisten für direktvermarktende
Betriebe – sind bei der Agrarmarketinggesellschaft mbH Sachsen-Anhalt
erhältlich.
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