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Landesbauernverband Sachsen-Anhalt e.V.

PRESSEMITTEILUNGEN 2007


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Medieninformation vom: 07.08.2007

Stilllegung längst nicht mehr zeitgemäß

von Vizepräsident Torsten Wagner, Vorsitzender Fachausschuss Betriebswirtschaft

Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik wurde 1992 die obligatorische Flächenstilllegung eingeführt. Das bedeutete, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb eine bestimmte Fläche aus der Produktion herausnehmen musste, in Deutschland sind das aktuell etwas mehr als 10%. Das erschien vor 15 Jahren angesichts steigender Überschüsse auf dem europäischen Getreidesektor sinnvoll, obwohl sich unser gesunder Menschenverstand schon immer dagegen sträubte, fruchtbare Äcker ungenutzt zu lassen.

Die Situation änderte sich, als die Definition der Stilllegung nur noch für die Produktion von Nahrungsmitteln galt und den Unternehmen erlaubt wurde, auf diesen Flächen nachwachsende Rohstoffe anzubauen. Ein großer Prozentsatz des Rapses, der in Sachsen-Anhalt angebaut wird, wächst auf solchen Flächen. Besonders in der Zeit der Rapsblüte, wenn die Bevölkerung den Eindruck gewinnt, die ganze Landschaft sei gelb, werden wir immer wieder nach den Anbauverhältnissen gefragt. Da dieser Raps nicht zur Herstellung von Speiseöl verwendet wird und nicht zur Produktion von Nahrungsmittel sondern vor allem als Rohstoff für Rapsmethylester (Biodiesel) dient, kann er also auch auf stillgelegten Flächen angebaut werden.

Mittlerweile haben wir aber eine völlig andere Lage. Es gibt eine rasant ansteigende Nachfrage nach landwirtschaftlichen Rohstoffen, nicht nur für die Lebensmittelherstellung, sondern auch zur Produktion von Energie. Weltweit sinkt der Getreidevorrat, andererseits wächst der Bedarf nicht nur an Nahrungsmitteln, sondern auch an sogenannten Energiepflanzen. Dazu kommt ein permanenter Verlust von landwirtschaftlichen Flächen durch Bebauung. Allein in Deutschland werden nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes täglich etwa 100 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke verbaut. Zusätzlich gehen Flächen für sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die jedes größere Bauvorhaben begleiten, als landwirtschaftliche Nutzfläche verloren.

Boden ist für uns Landwirte die eigentliche Produktionsgrundlage. Er ist nicht vermehrbar und somit auch nicht unbegrenzt verfügbar. Und die EU leistet sich den Luxus, hochwertigen Ackerboden nicht optimal zu nutzen! Der Deutsche Bauernverband fordert hier ein radikales Umdenken und kann dabei einen ersten Erfolg verbuchen. Der Agrarministerrat und die EU-Kommission kündigten auf ihrer Sitzung am 16. Juli an, die obligatorische Stilllegung von Ackerflächen für die Aussaat Herbst 2007 und Frühjahr 2008 auf Null herabzusetzen. Damit hat die Politik auf die veränderte Marktlage und die eher bescheidenen Ernteerwartungen in Europa reagiert. Nun müssen EU-Kommission, Rat und Parlament zügig die notwendigen formalrechtlichen Beschlüsse zur Änderung der einschlägigen Verordnungen fassen.

Über eine endgültige Aufhebung der obligatorischen Stilllegungspflicht will die EU-Kommission erst 2008 im Zusammenhang mit dem sogenannten Gesundheitsscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik entscheiden. Unsere Forderung nach Abschaffung der inzwischen völlig überholten Marktbeschränkung bleibt also aktuell!


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