Nach den seit Frühjahr 2015 geltenden „Technischen Regeln für Gefahrstoffe Nr. 529 – Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ sind für jede Biogasanlage zwei verantwortliche Personen zu benennen, die über eine entsprechende Qualifizierung nach den Vorgaben der TRGS 529 verfügen.…
